Verantwortliche Person in der EU: wer für Sie handeln kann und was sie tut
Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, verlangen die GPSR und die Marktüberwachungsverordnung, dass ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur für jedes Produkt verantwortlich ist. Händler nennen diese Person oft „verantwortliche Person in der EU“ oder „EU-Vertreter“.
Wer die verantwortliche Person sein kann
In dieser Rangfolge:
- Der Hersteller, wenn er in der EU niedergelassen ist.
- Ein Einführer mit Sitz in der EU — das Unternehmen, das Ihr Produkt in der EU in Verkehr bringt.
- Ein Bevollmächtigter — ein Unternehmen in der EU, das Sie schriftlich beauftragen, für Sie zu handeln.
- Ein Fulfilment-Dienstleister — ein Unternehmen, das Ihre Produkte in der EU lagert, verpackt und versendet, wenn es keinen der anderen gibt.
Die meisten Marktplatzhändler außerhalb der EU arbeiten mit einem Bevollmächtigten, weil sie direkt an Kunden liefern und keinen Einführer in der EU haben.
Was die verantwortliche Person tun muss
- Prüfen, ob die EU-Konformitätserklärung (wo eine vorgeschrieben ist) und die technischen Unterlagen vorliegen, und sie für die Behörden bereithalten.
- Den Behörden die angeforderten Informationen und Unterlagen in einer für sie verständlichen Sprache geben.
- Die Behörden informieren, wenn sie Grund zu der Annahme hat, dass ein Produkt ein Risiko darstellt.
- Bei Korrekturmaßnahmen wie einem Rückruf mitwirken.
Sie ersetzt keine sichere Konstruktion und keine Prüfungen. Sie ist die Anlaufstelle, die die Behörden innerhalb der EU erreichen können.
Wo ihre Angaben stehen müssen
Name, eingetragener Handelsname oder Marke und Kontaktdaten einschließlich Postanschrift der verantwortlichen Person müssen auf dem Produkt, der Verpackung, dem Paket oder einem Begleitdokument stehen — und in jedem Online-Angebot. Der GPSR-Etikettengenerator fügt sie für Sie ein.
So wählen Sie einen Anbieter
- Umfang: Welche Produktkategorien und Länder deckt er ab, und bietet er auch Verpackungs-EPR oder WEEE-Registrierung an?
- Unterlagen: Prüft er Ihre technischen Unterlagen oder bewahrt er sie nur auf?
- Reaktion: Wie schnell beantwortet er Behördenanfragen und wie informiert er Sie?
- Vertrag: ein schriftliches Mandat, das die Produkte, Ihre und seine Pflichten und die Kündigung für beide Seiten regelt.
- Preis: Die Gebühren hängen stark von der Zahl der Produkte und Kategorien ab. Vergleichen Sie, was enthalten ist.
Wir können Ihnen geprüfte Anbieter vorstellen: Dienstleister finden.
Kosmetik ist anders geregelt
Kosmetik fällt unter die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, nicht unter die GPSR. Sie braucht eine verantwortliche Person nach der Kosmetikverordnung, die sich um die Produktinformationsdatei, die Sicherheitsbewertung und die Notifizierung im CPNP-Portal kümmert.
Häufige Fragen
Kann ein Marktplatz meine verantwortliche Person sein?
In der Regel nicht automatisch. Ein Marktplatz ist nicht Ihr Einführer oder Bevollmächtigter, solange er dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Manche Fulfilment-Programme bieten das an, prüfen Sie also den Vertrag.
Ist die verantwortliche Person für Kosmetik dasselbe?
Nein. Kosmetik braucht eine verantwortliche Person nach der Kosmetikverordnung, mit eigenen Pflichten wie der Produktinformationsdatei und der Notifizierung im CPNP. Manche Anbieter bieten beides an.
Quellen
- Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung, Artikel 4
- Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), Artikel 16
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel
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