Verkaufen nach Deutschland unter der GPSR: LUCID, WEEE- und Batterieregistrierung
Die GPSR gilt in jedem EU-Land gleich. Was sich bei Lieferungen nach Deutschland ändert, ist vor allem, in welchen Registern Sie stehen müssen und wer in Deutschland für Sie handeln muss. Für Verkäufer mit Sitz außerhalb Deutschlands – in China, im Vereinigten Königreich oder in einem anderen EU-Land – zählen drei deutsche Register, und alle drei verlangen inzwischen einen Vertreter in Deutschland.
Verpackungen: LUCID und seit August 2026 ein Bevollmächtigter
Am 12. August 2026 trat die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Geltung. In Deutschland wirkt sie zusammen mit dem neuen deutschen Durchführungsgesetz zum Verpackungsrecht (VerpackDG), das das Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst hat. Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung bleiben. Für grenzüberschreitende Verkäufer hat sich geändert:
- Bevollmächtigter ist Pflicht. Wer im Ausland sitzt, keine deutsche Niederlassung hat und verpackte Waren direkt an Verbraucher in Deutschland liefert, muss einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen. Bisher war das freiwillig. Der Bevollmächtigte wird bei der Erstregistrierung angegeben; bereits registrierte Hersteller werden nach dem Login dazu aufgefordert.
- LUCID bleibt Ihre Sache. Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID bleibt Ihre persönliche Pflicht. Der Bevollmächtigte übernimmt die übrigen Verpackungspflichten.
- Versandverpackungen zählen immer. Kartons, Versandtaschen, Klebeband, Etiketten und Füllmaterial für den Versand an Verbraucher sind ausnahmslos systembeteiligungspflichtig. Sie brauchen einen Vertrag mit einem dualen System und melden dieselben Mengen an LUCID.
- Marktplätze prüfen vor dem Verkauf. Ein Online-Marktplatz muss sich Ihre LUCID-Registrierung bestätigen lassen und eine Eigenerklärung, dass Sie Ihre Herstellerpflichten erfüllen. Ohne diese Nachweise dürfen die Produkte nicht angeboten werden. Fulfilment-Dienstleister müssen ihre Leistungen einstellen, wenn Angaben fehlen und Sie sie nicht rechtzeitig nachreichen.
Elektro- und Elektronikgeräte: stiftung ear über einen deutschen Bevollmächtigten
Elektro- und Elektronikgeräte werden bei der stiftung ear registriert, dem Register nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG); dort erhalten Sie die WEEE-Registrierungsnummer, nach der Marktplätze fragen. Ein Unternehmen im Ausland kann sich nicht selbst registrieren. Es muss einen Bevollmächtigten mit Niederlassung in Deutschland beauftragen, der die Herstellerpflichten im eigenen Namen übernimmt.
- Die Beauftragung erfolgt schriftlich und in deutscher Sprache, von beiden Seiten unterschrieben, für mindestens drei Monate.
- Ein Bevollmächtigter deckt alle Marken und Gerätearten eines Herstellers ab.
- Die stiftung ear bearbeitet den Registrierungsantrag erst, nachdem sie die Bevollmächtigung bestätigt hat. Danach wird der Bevollmächtigte neben Ihrer Registrierung veröffentlicht.
Batterien: dieselbe Struktur
Geräte-, Starter- (SLI), LV-, Elektrofahrzeug- und Industriebatterien müssen ebenfalls vor dem Inverkehrbringen bei der stiftung ear registriert werden. Ein Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland kann sich nicht selbst registrieren; ein deutscher Bevollmächtigter stellt den Antrag für ihn. Registriert wird je Marke und Batteriekategorie, und verkaufen dürfen Sie erst, wenn der Registrierungsbescheid vorliegt.
Wer in Deutschland kontrolliert
Die Marktüberwachung ist Sache der Länder. Ihre Behörden prüfen jährlich etwa 0,5 Produkte je 1.000 Einwohner – rund 50.000 Produkte –, und die meisten Länder haben eigene Geräteuntersuchungsstellen. Der Arbeitsausschuss Marktüberwachung (AAMÜ) und die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) koordinieren, die BAuA unterstützt.
Sprache
Die GPSR verlangt Anleitungen und Sicherheitsinformationen in einer für Verbraucher leicht verständlichen Sprache, die der Mitgliedstaat bestimmt, in dem das Produkt verkauft wird (Artikel 9 Absatz 7). Für Deutschland planen Sie Deutsch auf Produkt oder Verpackung, in der Anleitung und in Ihren Angeboten ein. Der GPSR-Etikettengenerator erstellt die Standardwarnhinweise auf Deutsch.
Checkliste für Deutschland
- Eine verantwortliche Person in der EU auf dem Produkt und im Angebot – vergleichen Sie veröffentlichte Anbieterpreise.
- LUCID-Registrierung im eigenen Namen, ein Vertrag mit einem dualen System und, bei Lieferung aus dem Ausland, ein EPR-Bevollmächtigter.
- Registrierung bei der stiftung ear über einen deutschen Bevollmächtigten für Elektrogeräte und Batterien.
- Sicherheitsinformationen und Warnhinweise auf Deutsch.
- Ihre Registrierungsnummern in jedem Marktplatz hinterlegt.
Unsicher, was für Ihre Produkte gilt? Nutzen Sie den Compliance-Check. Hintergrund finden Sie in unseren Leitfäden zu Verpackungs-EPR und zur WEEE-Registrierung.
Häufige Fragen
Deckt meine verantwortliche Person in der EU auch LUCID und die stiftung ear ab?
Nein. Die verantwortliche Person nach GPSR ist der Ansprechpartner für Produktsicherheit in der ganzen EU. Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien brauchen jeweils eine eigene deutsche Registrierung und, für Verkäufer im Ausland, einen Vertreter in Deutschland. Manche Anbieter übernehmen mehreres davon.
Kann ich mich aus dem Ausland selbst bei LUCID registrieren?
Ja. Laut ZSVR bleibt die Registrierung im Verpackungsregister LUCID eine persönliche Pflicht des Herstellers. Der Bevollmächtigte übernimmt die übrigen Verpackungspflichten und wird bei der Registrierung angegeben.
Quellen
- ZSVR: Was sich am 12. August 2026 geändert hat
- ZSVR: Versandhändler und Onlinehändler
- Verpackungsregister LUCID
- stiftung ear: WEEE-Registrierung als ausländisches Unternehmen
- stiftung ear: Batterieregistrierung beantragen
- BAuA: Marktüberwachung, Zuständigkeiten der Länder
- Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR), Artikel 9 Absatz 7
- Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR), Artikel 45
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