Verkaufen nach Deutschland unter der GPSR: LUCID, WEEE- und Batterieregistrierung

Aktualisiert 29. Oktober 2026

Die GPSR gilt in jedem EU-Land gleich. Was sich bei Lieferungen nach Deutschland ändert, ist vor allem, in welchen Registern Sie stehen müssen und wer in Deutschland für Sie handeln muss. Für Verkäufer mit Sitz außerhalb Deutschlands – in China, im Vereinigten Königreich oder in einem anderen EU-Land – zählen drei deutsche Register, und alle drei verlangen inzwischen einen Vertreter in Deutschland.

Verpackungen: LUCID und seit August 2026 ein Bevollmächtigter

Am 12. August 2026 trat die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Geltung. In Deutschland wirkt sie zusammen mit dem neuen deutschen Durchführungsgesetz zum Verpackungsrecht (VerpackDG), das das Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst hat. Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung bleiben. Für grenzüberschreitende Verkäufer hat sich geändert:

Elektro- und Elektronikgeräte: stiftung ear über einen deutschen Bevollmächtigten

Elektro- und Elektronikgeräte werden bei der stiftung ear registriert, dem Register nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG); dort erhalten Sie die WEEE-Registrierungsnummer, nach der Marktplätze fragen. Ein Unternehmen im Ausland kann sich nicht selbst registrieren. Es muss einen Bevollmächtigten mit Niederlassung in Deutschland beauftragen, der die Herstellerpflichten im eigenen Namen übernimmt.

Batterien: dieselbe Struktur

Geräte-, Starter- (SLI), LV-, Elektrofahrzeug- und Industriebatterien müssen ebenfalls vor dem Inverkehrbringen bei der stiftung ear registriert werden. Ein Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland kann sich nicht selbst registrieren; ein deutscher Bevollmächtigter stellt den Antrag für ihn. Registriert wird je Marke und Batteriekategorie, und verkaufen dürfen Sie erst, wenn der Registrierungsbescheid vorliegt.

Wer in Deutschland kontrolliert

Die Marktüberwachung ist Sache der Länder. Ihre Behörden prüfen jährlich etwa 0,5 Produkte je 1.000 Einwohner – rund 50.000 Produkte –, und die meisten Länder haben eigene Geräteuntersuchungsstellen. Der Arbeitsausschuss Marktüberwachung (AAMÜ) und die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) koordinieren, die BAuA unterstützt.

Sprache

Die GPSR verlangt Anleitungen und Sicherheitsinformationen in einer für Verbraucher leicht verständlichen Sprache, die der Mitgliedstaat bestimmt, in dem das Produkt verkauft wird (Artikel 9 Absatz 7). Für Deutschland planen Sie Deutsch auf Produkt oder Verpackung, in der Anleitung und in Ihren Angeboten ein. Der GPSR-Etikettengenerator erstellt die Standardwarnhinweise auf Deutsch.

Checkliste für Deutschland

  1. Eine verantwortliche Person in der EU auf dem Produkt und im Angebot – vergleichen Sie veröffentlichte Anbieterpreise.
  2. LUCID-Registrierung im eigenen Namen, ein Vertrag mit einem dualen System und, bei Lieferung aus dem Ausland, ein EPR-Bevollmächtigter.
  3. Registrierung bei der stiftung ear über einen deutschen Bevollmächtigten für Elektrogeräte und Batterien.
  4. Sicherheitsinformationen und Warnhinweise auf Deutsch.
  5. Ihre Registrierungsnummern in jedem Marktplatz hinterlegt.

Unsicher, was für Ihre Produkte gilt? Nutzen Sie den Compliance-Check. Hintergrund finden Sie in unseren Leitfäden zu Verpackungs-EPR und zur WEEE-Registrierung.

Häufige Fragen

Deckt meine verantwortliche Person in der EU auch LUCID und die stiftung ear ab?

Nein. Die verantwortliche Person nach GPSR ist der Ansprechpartner für Produktsicherheit in der ganzen EU. Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien brauchen jeweils eine eigene deutsche Registrierung und, für Verkäufer im Ausland, einen Vertreter in Deutschland. Manche Anbieter übernehmen mehreres davon.

Kann ich mich aus dem Ausland selbst bei LUCID registrieren?

Ja. Laut ZSVR bleibt die Registrierung im Verpackungsregister LUCID eine persönliche Pflicht des Herstellers. Der Bevollmächtigte übernimmt die übrigen Verpackungspflichten und wird bei der Registrierung angegeben.

Quellen

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