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Produktangebot nach der GPSR prüfen

Gehen Sie eine Produktseite so durch, wie sie jetzt ist – auf Amazon, Etsy, eBay, Temu oder in Ihrem eigenen Shop – und tragen Sie ein, was dort steht. Sie sehen, was fehlt, welcher Artikel es verlangt und wie Sie es beheben.

Das Produkt

Wo hat der Hersteller (Markeninhaber) seinen Sitz?

Um welche Art von Produkt geht es?

In welche Länder verkaufen Sie es?

Hersteller laut AngebotÜbernehmen Sie genau, was im Angebot steht. Lassen Sie ein Feld leer, wenn die Angabe fehlt.
Identifizierung des Produkts
Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Zeigt das Angebot die Warnhinweise und Sicherheitsinformationen, die dem Produkt beiliegen?

Produkt, CE und Unterlagen

Stehen die Kennung und diese Kontaktdaten auf dem Produkt, der Verpackung oder einem beiliegenden Dokument?

Gibt es für dieses Produkt eine Risikoanalyse und eine technische Dokumentation?

Ihre Eingaben werden nur in diesem Browser gespeichert.

Ergebnis

Geben Sie an, wo der Hersteller sitzt, und wählen Sie mindestens ein Land.

Was diese Prüfung abdeckt

  1. Die Angaben, die jedes Angebot nach Artikel 19 der GPSR zeigen muss.
  2. Was Produkt und Verpackung tragen müssen und wer in der EU verantwortlich ist.
  3. CE-Kennzeichnung für Spielzeug, Elektro- und Funkgeräte sowie die Risikoanalyse dahinter.

Häufige Fragen

Reicht das Angebot, oder braucht das Produkt die Angaben auch?

Beides. Das Angebot muss die Angaben zeigen, und auch Produkt, Verpackung oder ein Begleitdokument müssen Kennung und Kontaktdaten tragen.

In welcher Sprache müssen die Warnhinweise sein?

In einer für Verbraucher leicht verständlichen Sprache, die jedes Verkaufsland festlegt – meist die Amtssprache. Länder mit mehreren Amtssprachen akzeptieren oft eine davon; prüfen Sie die örtlichen Regeln.

Prüft der Marktplatz das für mich?

Marktplätze verlangen diese Angaben und können Angebote ohne sie sperren, prüfen aber nicht, ob sie stimmen. Verantwortlich bleibt der Verkäufer.

ohdock stellt Software-Werkzeuge und allgemeine Informationen bereit, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie für Ihren Fall die amtlichen Texte oder fragen Sie eine fachkundige Beratung.