Verpackungs-EPR in der EU: Registrierung Land für Land und was die PPWR ändert
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) bedeutet: Wer Verpackungen in einem Land in Verkehr bringt, bezahlt für ihre Sammlung und ihr Recycling. Bei grenzüberschreitenden Händlern sind das meist Sie selbst: Karton, Klebeband, Füllmaterial und Produktverpackung, die beim Kunden ankommen, zählen alle mit.
EPR ist national geregelt. Jedes Land hat sein eigenes Register, eigene Systeme und eigene Gebühren. Marktplätze in Deutschland und Frankreich müssen prüfen, ob Händler registriert sind — deshalb fragen sie nach EPR-Nummern.
Deutschland: LUCID und Systembeteiligung
Nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) müssen Sie:
- Sich bei LUCID registrieren, dem öffentlichen Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister, bevor Sie versenden. Die Registrierung ist kostenlos und Sie erhalten eine Registrierungsnummer.
- Sich an einem dualen System beteiligen (Systembeteiligung) für Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, und Entgelte nach Gewicht und Material zahlen.
- Dieselben Mengen melden — an LUCID und an Ihr duales System.
Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister dürfen nicht für Sie verkaufen, wenn Sie nicht registriert sind.
Frankreich: die eindeutige Kennung (UIN / IDU)
In Frankreich treten Sie für jeden betroffenen Produktstrom einer zugelassenen Organisation (éco-organisme) bei und erhalten so eine eindeutige Kennung, die bei der ADEME (SYDEREP) registriert ist. Produkte und Verpackungen brauchen außerdem das Triman-Logo und Sortierhinweise (Info-tri). Frankreich hat EPR-Ströme über Verpackungen hinaus, darunter Elektrogeräte, Textilien, Möbel und Spielzeug.
Andere Länder
Spanien, Italien, die Niederlande, Österreich und die meisten anderen EU-Länder haben eigene Register und Systeme. Die Anforderungen unterscheiden sich: Manche verlangen von Händlern mit Sitz im Ausland einen lokalen Bevollmächtigten, manche haben Schwellenwerte, unter denen nur eine Registrierung nötig ist. Prüfen Sie jedes Land, in das Sie liefern, oder nutzen Sie einen Anbieter, der mehrere abdeckt.
Was die PPWR ändert
Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, Verordnung (EU) 2025/40, ersetzt die alte Richtlinie und gilt ab dem 12. August 2026. In den folgenden Jahren bringt sie:
- einheitliche Regeln für Herstellerregister und für Hersteller mit Sitz in einem anderen Land;
- Anforderungen an die Recyclingfähigkeit und Grenzwerte für bestimmte Stoffe;
- einheitliche Kennzeichnungen für die Mülltrennung, die später schrittweise eingeführt werden;
- Regeln gegen Leerraum und unnötige Verpackungen.
Die PPWR schafft die nationale Registrierung nicht ab. Registrieren Sie sich weiterhin Land für Land und rechnen Sie damit, dass Marktplätze mehr Verpackungsdaten verlangen.
Checkliste
- Lieferländer und verwendete Verpackungsmaterialien auflisten.
- In jedem Land als Hersteller registrieren (LUCID in Deutschland, UIN in Frankreich usw.).
- Den vorgeschriebenen Systemen beitreten und Mengen melden.
- Die nationalen Kennzeichen anbringen (zum Beispiel Triman in Frankreich).
- Die EPR-Nummern in jedem Marktplatz hinterlegen.
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Häufige Fragen
Brauche ich EPR, wenn ich nur Pakete an Verbraucher verschicke?
In der Regel ja. Karton, Füllmaterial und Produktverpackung, die beim Verbraucher ankommen, gelten als Verpackungen, die in diesem Land in Verkehr gebracht werden. Damit sind Sie in den meisten Ländern der Hersteller im Sinne der EPR.
Reicht eine Registrierung für die ganze EU?
Nein. Registrierung und Gebühren sind national. Sie registrieren sich in jedem Land, in das Sie liefern, auch wenn die PPWR mit der Zeit mehr Regeln vereinheitlicht.
Quellen
- Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)
- Verpackungsregister LUCID (Zentrale Stelle Verpackungsregister)
- SYDEREP (ADEME, Frankreich)
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