# Verantwortliche Person in der EU: wer für Sie handeln kann und was sie tut

> Die vier Arten verantwortlicher Personen nach der GPSR, was sie prüfen und aufbewahren müssen, wie Sie einen Anbieter wählen und wo ihre Angaben stehen müssen.

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Updated: 2026-10-27

Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, verlangen die GPSR und die Marktüberwachungsverordnung, dass ein **in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur** für jedes Produkt verantwortlich ist. Händler nennen diese Person oft „verantwortliche Person in der EU“ oder „EU-Vertreter“.

## Wer die verantwortliche Person sein kann

In dieser Rangfolge:

1. **Der Hersteller**, wenn er in der EU niedergelassen ist.
2. **Ein Einführer** mit Sitz in der EU — das Unternehmen, das Ihr Produkt in der EU in Verkehr bringt.
3. **Ein Bevollmächtigter** — ein Unternehmen in der EU, das Sie schriftlich beauftragen, für Sie zu handeln.
4. **Ein Fulfilment-Dienstleister** — ein Unternehmen, das Ihre Produkte in der EU lagert, verpackt und versendet, wenn es keinen der anderen gibt.

Die meisten Marktplatzhändler außerhalb der EU arbeiten mit einem **Bevollmächtigten**, weil sie direkt an Kunden liefern und keinen Einführer in der EU haben.

## Was die verantwortliche Person tun muss

- Prüfen, ob die **EU-Konformitätserklärung** (wo eine vorgeschrieben ist) und die **technischen Unterlagen** vorliegen, und sie für die Behörden bereithalten.
- Den Behörden die angeforderten Informationen und Unterlagen in einer für sie verständlichen Sprache geben.
- Die Behörden informieren, wenn sie Grund zu der Annahme hat, dass ein Produkt ein Risiko darstellt.
- Bei Korrekturmaßnahmen wie einem Rückruf mitwirken.

Sie ersetzt keine sichere Konstruktion und keine Prüfungen. Sie ist die Anlaufstelle, die die Behörden innerhalb der EU erreichen können.

## Wo ihre Angaben stehen müssen

**Name, eingetragener Handelsname oder Marke und Kontaktdaten einschließlich Postanschrift** der verantwortlichen Person müssen auf dem Produkt, der Verpackung, dem Paket oder einem Begleitdokument stehen — und in jedem Online-Angebot. Der [GPSR-Etikettengenerator](/de/eu-compliance/gpsr-label-generator/) fügt sie für Sie ein.

## So wählen Sie einen Anbieter

- **Umfang**: Welche Produktkategorien und Länder deckt er ab, und bietet er auch Verpackungs-EPR oder WEEE-Registrierung an?
- **Unterlagen**: Prüft er Ihre technischen Unterlagen oder bewahrt er sie nur auf?
- **Reaktion**: Wie schnell beantwortet er Behördenanfragen und wie informiert er Sie?
- **Vertrag**: ein schriftliches Mandat, das die Produkte, Ihre und seine Pflichten und die Kündigung für beide Seiten regelt.
- **Preis**: Die Gebühren hängen stark von der Zahl der Produkte und Kategorien ab. Vergleichen Sie, was enthalten ist.

Wir können Ihnen geprüfte Anbieter vorstellen: [Dienstleister finden](/de/eu-compliance/find-a-provider/).

## Kosmetik ist anders geregelt

Kosmetik fällt unter die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, nicht unter die GPSR. Sie braucht eine **verantwortliche Person nach der Kosmetikverordnung**, die sich um die Produktinformationsdatei, die Sicherheitsbewertung und die Notifizierung im CPNP-Portal kümmert.

## Sources

- [Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung, Artikel 4](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/1020/oj/deu)
- [Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), Artikel 16](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj/deu)
- [Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2009/1223/oj/deu)
